Barrierefreiheit nach BFSG

myTMAN fällt gemäß § 2 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes und ist daher nicht verpflichtet, die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit umzusetzen.

Unabhängig davon sind wir bemüht, die Nutzung so barrierearm wie möglich zu gestalten. Hinweise auf Barrieren oder Verbesserungsvorschläge nehmen wir jederzeit unter [email protected] entgegen.